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Swiss

Swiss International Air Lines ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz mit Sitz in Zürich. Das Unternehmen erlaubt auf vielen Flügen der Fluggesellschaft die Beförderung von Haustieren in der Kabine und im Gepäckraum.


Transport von Haustieren

Swiss Airlines erlaubt jedem Passagier die Mitnahme von zwei Tieren auf dem Flug. Wenn Sie bereit sind, Ihre Tickets zu buchen, sollten Sie das Swiss Airlines Service-Center unter +49 69 867 98 000 anrufen, um einen Platz für Ihr Haustier zu reservieren. Bei Direktflügen in die Schweiz müssen Haustiere am Flughafen kontrolliert werden. Erfüllt das Tier die Einreisebestimmungen nicht, wird es vom Grenzveterinäramt beschlagnahmt und muss sofort in das Herkunftsland zurückkehren.


Reisedokumente und Regeln

Für Flugreisen mit Haustieren gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Regeln und Vorschriften. Buchen Sie die Reise also im Voraus und zeigen Sie die Originaldokumente Ihres Haustieres vor. Dazu gehören Ein-, Ausfuhr- und Durchfuhrdokumente sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen. Wenn das Tier nicht in das Land einreisen darf, weil es nicht geimpft wurde, muss der Besitzer den Rückflug bezahlen.


Flugbeschränkungen

Ab dem 1. Januar 2020 ist die Beförderung von stumpfnasigen (brachyzephalen) Hunderassen im Frachtraum eingeschränkt.

Bitte beachten Sie: Jeder Passagier darf maximal zwei Tiere (in einem zugelassenen Transportbehälter) mitbringen.

Der Hund kann in der Kabine und/oder im Frachtraum transportiert werden:

• Maximal zwei Tiere pro Kabine

• Ein Tier in der Kabine und ein Tier im Gepäckraum

• Maximal zwei Tiere im Frachtraum (in einem oder zwei zugelassenen Transportbehältern).

Hunde dürfen erst reisen, wenn sie 12 Wochen oder älter sind. Die gleiche Regel gilt für Flüge aus den USA. Bei Flügen in die USA sind Reisen erst ab 16 Wochen erlaubt.


In folgenden Ländern dürfen Tiere nur per Cargo mitgeführt werden:

• Hongkong

• Irland

•Südafrika

•Vereinigte Arabische Emirate

•Vereinigtes Königreich


Transport von Haustieren in der Kabine

• Die Mitnahme von Hunden bis 8 kg ist in der Flugzeugkabine erlaubt (Gewicht mit Transportbehälter). Die Beförderung muss in einem weichen Behälter erfolgen, der sauber, vor Austreten und Verkratzen geschützt sein muss. Die maximale Behältergröße beträgt 118 cm (55 x 40 x 23 cm). Es muss genügend Platz für das Tier vorhanden sein, das während des gesamten Fluges vollständig im Transportbehälter verbleiben muss. Es ist verboten, in der Kabine zu laufen.

• Das Tier muss sauber und gesund sein und darf andere Passagiere nicht stören. Darf nicht gefährlich, schwanger oder riechend sein.

• Der Transportbehälter muss groß genug sein, damit das Tier in seiner natürlichen Position aufstehen, sich umdrehen und hinlegen kann.

• Die Versandverpackung muss sich während des gesamten Fluges unter Ihrem Sitz befinden. Aufgrund der Gestaltung der Sitze im Airbus 330/340 ist dies in der SWISS Business-Kabine (Ausnahme ist die letzte Reihe) sowie in einem der oberen Gepäckfächer oder unter einem anderen Sitzplatz verstauen.


Transport von Haustieren im Gepäckraum des Flugzeugs

Im Gepäckraum herrschen ähnliche Bedingungen wie in der Kabine. Temperatur und Luftdruck sind auch auf langen Flügen angenehm. Sie können Ihr Haustier während des Fluges nicht im Gepäckraum besuchen. Der Hund muss mindestens eine Stunde vor der letzten Check-in-Zeit am Flughafen eingecheckt werden.


Die folgenden Tiere reisen im Gepäckraum

Hunde, die keine Stupsnase haben und mehr als 8 kg wiegen (Gewicht einschließlich Transportbehälter) oder in einem Transportbehälter reisen, der die zulässige Größe überschreitet (max. 118 cm; 55 x 40 x 23 cm).


Anforderungen an die Beförderung von Hunden im Gepäckraum eines Flugzeugs

• Ihr Haustier muss sauber, gesund und ungefährlich sein. Er darf nicht schwanger sein und darf nicht riechen.

• Es muss in einem geeigneten Behälter oder einer Box reisen und für die gesamte Reise genügend Nahrung und Wasser mitbringen.


Empfehlungen für Transportbehälter

Die Internationale Luftfahrtbehörde IATA hat Regeln für den Transportbehälter aufgestellt. SWISS hält sich aus Tierschutzgründen strikt an diese Regeln. Sie bestimmen den Zustand, das Aussehen und die Mindestabmessungen von Transportbehältern.

Stellen Sie sicher, dass der Behälter mit saugfähigem Material ausgestattet ist und der Größe des Tieres entspricht. Bringen Sie auch das IATA-Etikett an Ihrem Behälter an.

• Für Hunde mit einem Gewicht von 4 kg ist ein Behälter mit den Abmessungen 57 x 37 x 36 cm geeignet

• Für Hunde mit einem Gewicht von 6 kg ist ein Behälter mit den Abmessungen 71 x 50 x 51 cm geeignet

• Für Hunde mit einem Gewicht von 8 kg ist ein Behälter mit den Abmessungen 82 x 57 x 60 cm geeignet

• Für Hunde mit einem Gewicht von 11 kg ist ein Behälter mit den Abmessungen 93 x 65 x 68 cm geeignet

• Für Hunde mit einem Gewicht von 14 kg ist ein Behälter mit den Abmessungen 93 x 65 x 68 cm geeignet


Transport von Haustieren im Frachtraum des Flugzeugs

Hunde werden im Frachtraum des Flugzeugs transportiert:

• ohne Person reisen

• Reisen in Länder, in denen sie als Fracht reisen müssen


Einschränkungen beim Transport von Hunden

Regeln für stumpfnasige Tiere

Stumpfnasige Hunderassen reagieren besonders empfindlich auf Temperatur und Verkehrsstress. Ihr Haustier kann gesundheitliche Probleme haben oder sogar während der Reise sterben. Aus diesem Grund wird SWISS diese Rassen ab dem 1. Januar 2020 vom Transport im Frachtraum ausnehmen.

Die Beförderung folgender Hunderassen ist verboten:

Affenpinscher, Bull Dog (alle Rassen außer American Bull Dog), Mops (alle Rassen), American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Boston Terrier, Boxer, Brussels Griffin, Bullterrier, Bullterrier, Chow Chow, English Toy Spaniel, Japanisches Kinn, Japanise Spaniel, Lhaso Apso, Pekinese, Pit Bull.

Diese Einschränkung gilt auch für Mischlinge der oben genannten Rassen.


Regeln für Kampfhunde

Als Kampfhunde gelten folgende Rassen und Mischlinge:

• Amerikanischer Pit Bull Terrier

• Amerikanischer Staffordshire Terrier

• Staffordshire Bull Terrier

• Bullterrier (Miniatur-Bull Terrier gelten nicht als Kampfhunde)

• Amerikanische Bulldogge

• Kaukasischer Schäferhund (kaukasischer Schäferhund)

• Dogo Argentino

• Karabash (Kangal Hund) (Anatolischer Schäferhund)

• Rottweiler


Transportbox für Kampfhunde

Hunde, die als Kampfhunde gelten, dürfen nur in einer geeigneten Transportbox und nicht in der Kabine befördert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hunde im Alter zwischen 3 und 6 Monaten. Gemäß den Behälteranforderungen 82 der IATA-Regeln für lebende Tiere muss die Transportbox bestimmte Kriterien erfüllen, die in den aufgeführten Spezifikationen aufgeführt sind.


Transportboxen für Kampfhunde müssen folgende Kriterien erfüllen:

• Die Box sollte aus Holz, Metall, synthetischen Materialien, geschweißtem Drahtgitter oder Standarddrahtgitter bestehen.

• Für Rahmen, Seiten, Boden, Oberseite und Öffnungsklappe gelten zusätzliche Anforderungen.

• Kein Teil der Box darf aus Plastik bestehen.

• Die Öffnungsklappe sollte aus starkem Drahtgeflecht, Metall oder verstärktem Holz bestehen und mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet sein, der nicht aus Versehen geöffnet werden kann.

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