Reisen mit Hund, haustierfreundliche Hotels in Montpellier
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Мы сравниваем цены от ведущих систем бронирования отелей в партнёрстве с
Haustierfreundliche Hotels
Anforderungen für Reisen nach Österreich mit Haustieren
Wenn Sie mit Ihrem Haustier eine Reise nach Österreich planen, ist es zunächst wichtig, sich mit den tierärztlichen Anforderungen vertraut zu machen und die notwendigen Dokumente zu besorgen. Die Einfuhrbestimmungen vieler EU-Länder sind ähnlich, wenn Sie also bereits mit Ihrem Haustier in Europa waren, wird es Ihnen nicht schwerfallen, sich auf die Reise vorzubereiten.
Eine der wichtigsten Anforderungen in Österreich ist die Anmeldung von Haustieren beim Zoll bei der Ankunft im Land. An den Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg oder Wien können Sie ein Haustier anmelden. Diese Anforderung gilt für Haustiere aus Drittstaaten mit Ausnahme von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Nordirland, San Marino, der Schweiz und dem Vatikanstaat. Für die oben genannten Länder gelten die gleichen Regeln wie für EU-Länder.
Darüber hinaus, muss jedes Haustier:
• einen Mikrochip oder eine Tätowierung zur Identifizierung besitzen. Eine Tätowierung ist erlaubt, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurde;
• gegen Tollwut geimpft sein;
• einen Antikörpertest durch (nur für Länder mit einem hohen Risiko einer Tollwutinfektion) führen. Eine Blutprobe muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor Reiseantritt entnommen werden. Das Testergebnis muss einen Titer von 0,5 IE/ml oder mehr aufweisen;
• ein Dokument haben, das Angaben zur Identifizierung und Impfung des Tieres enthalten muss. Dies kann ein EU-Heimtierausweis oder eine von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellte tierärztliche Bescheinigung sein.
Österreich erlaubt die Einfuhr von Jungtieren (bis 12 Wochen alt) sowie Tieren (12-16 Wochen alt), deren Impfung noch nicht den Anforderungen entspricht. Tiere dieser Kategorie dürfen aus EU-Ländern sowie aus Drittländern mit geringem Risiko (festgelegt in Anhang II der Verordnung (EK) Nr. 576/2013) eingeführt werden. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Jungtiere dürfen von einer Mutter begleitet werden, von der sie noch abhängig sind. Der Heimtierausweis (oder die Tiergesundheitsbescheinigung) der Mutter muss Informationen über ihre aktuelle Impfung enthalten;
• Ein Tierhalter kann eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der er bestätigt, dass seine Tiere von der Geburt bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt mit einer für Tollwut anfälligen Art hatten.
Die Mitnahme von Haustieren zu nicht gewerblichen Zwecken nach Österreich ist begrenzt. Es sind nicht mehr als 5 Tiere pro Person erlaubt. Ausgenommen sind Reisen zum Zwecke der Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Sportveranstaltungen sowie deren Vorbereitung. Andernfalls, wenn Sie mehr Haustiere transportieren müssen, unterliegen Sie den Regeln für den Handel mit Tieren.