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Anforderungen für Reisen nach Estland mit Haustieren

Um mit einem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) nach Estland zu reisen, ist es wichtig, dass Ihr Haustier die Anforderungen erfüllt.


Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Estland kommen:

• Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip identifiziert werden, der ISO 11784 entspricht und von einem ISO 11785-Gerät gelesen werden kann. Das Tier kann eine Tätowierung haben, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde;

• Es ist ein europäischer Heimtierausweis vorzulegen, der Angaben zum Besitzer, zu seinen Kontakten und Wohnadresse sowie Angaben zur Impfung gegen Tollwut (siehe Abschnitt V des Passes) enthalten sollte;

• Das Haustier muss gegen Tollwut geimpft sein und die Impfung muss zum Zeitpunkt der Reise gültig sein. Es ist erlaubt, Jungtiere (bis zu 12 Wochen alt) ohne Tollwutimpfung nach Estland einzuführen, wenn sie von einem Reisepass begleitet werden und einen Mikrochip haben;

• Eine Bandwurmbehandlung ist NICHT erforderlich, um mit einem Haustier nach Estland einzureisen.


Die oben genannten Regeln gelten auch für Haustiere (Hunde, Katzen, oder Frettchen) aus Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Staat Vatikanstadt und der Schweiz.


Wenn Sie aus Nicht-EU-Ländern nach Estland kommen:

• Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip identifiziert werden, der ISO 11784 entspricht und von einem ISO 11785-Gerät gelesen werden kann. Das Tier kann eine Tätowierung haben, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde;

• Es muss eine Tiergesundheitsbescheinigung vorgelegt werden, die den Besitzer des Haustiers, die Nummer des Mikrochips (oder der Tätowierung) und Angaben zur Tollwutimpfung enthalten muss. Die Bescheinigung muss spätestens 10 Tage vor der Reise von einem zugelassenen Tierarzt in Ihrem Land ausgefüllt und ausgestellt werden;

• Staatsangehörige von Drittstaaten müssen eine Erklärung abgeben, sagen, dass sie nicht für den Handel mit Tieren in das Land einreisen. Die Erklärung kann vom Tierhalter oder einer verantwortlichen Person ausgefüllt werden. Sie finden die Vorlage für die Erklärung (und die Tiergesundheitsbescheinigung) auf der offiziellen Website: https://pta.agri.ee/en/animals/travelling-pet

• Das Haustier muss gegen Tollwut geimpft sein und die Impfung muss zum Zeitpunkt der Reise gültig sein. Es ist verboten, Jungtiere (unter 12 Wochen) ohne Impfung gegen Tollwut aus Drittländern nach Estland einzuführen;

• Wenn Ihr Land ein Hochrisikoland für Tollwut ist (nicht in Anhang II der Verordnung 577/2013 EU aufgeführt), müssen Sie auch eine Bescheinigung über einen Antikörpertest für Haustiere vorlegen. Das akzeptable Mindestergebnis beträgt 5 IE/ml. Daten zum Test auf Antikörper Titer müssen in der Tiergesundheitsbescheinigung angegeben werden;

• Eine Bandwurmbehandlung ist NICHT erforderlich, um mit einem Haustier nach Estland einzureisen.


Bei Reisen mit Haustieren zu nicht kommerziellen Zwecken nach Estland ist es verboten, Tiere zu verkaufen und Eigentumsrechte an Dritte zu übertragen. Für nicht kommerzielle Zwecke sind nicht mehr als 5 Haustiere erlaubt. Ausgenommen sind Reisen zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen und deren Vorbereitung. Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Estnischen Landwirtschafts- und Lebensmittelamtes.

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