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Anforderungen für Reisen mit Haustieren nach Ungarn

Damit Ihre Reise mit einem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) erfolgreich verläuft, lesen Sie bitte die offiziellen ungarischen Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren zu nicht kommerziellen Zwecken:

• Es sind nicht mehr als 5 Haustiere pro Person erlaubt;

• Das Haustier darf nur in Begleitung des Besitzers oder einer autorisierten Person nach Ungarn einreisen;

• Alle Haustiere müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein (falls vor dem 03.07.2011 angebracht);

• Es ist erforderlich, dass das Haustier eine gültige Impfung gegen Tollwut hat;

• Das Haustier muss einen Ausweis haben (EU-Heimtierausweis oder Tiergesundheitsbescheinigung);

• Tiere aus Drittländern mit hohem Tollwut Risiko (nicht in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 576/2013 aufgeführt) erfordern einen Antikörpertest mit einem akzeptablen Mindestergebnis von 0,5 IE/ml.

Ungarn verbietet die Einfuhr von Jungtieren ohne Impfung und von Tieren, deren Impfung nicht den internationalen Anforderungen (WHO) entspricht. Das Verbot gilt für alle Länder, einschließlich anderer EU-Mitgliedsstaaten.

Haustiere aus Drittländern können nur über spezielle Kontrollstellen nach Ungarn eingeführt werden, die eine Zollkontrolle von Tieren vorsehen. Die Liste der Einstiegspunkte finden Sie hier: https://food.ec.europa.eu/system/files/2017-05/pm_non-com_entry_hun_2017.pdf


Bei Fragen finden Sie ausführliche Informationen in der Verordnung (EK) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:178:0001:0026:EN:PDF

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