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Anforderungen für Reisen nach Lettland mit Haustieren

Wenn Sie mit einem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) nach Lettland reisen, müssen Sie die allgemeinen Anforderungen der Europäischen Union berücksichtigen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt wurden. Die Regeln für die Einfuhr von Tieren aus EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern werden etwas anders sein.

Haustiere müssen vom Besitzer oder einer autorisierten Person begleitet werden; die Anzahl der von einer Person transportierten Tiere sollte fünf nicht überschreiten (ausgenommen Reisen zum Zwecke der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und deren Vorbereitung). Im Falle eines Verstoßes gegen die festgelegten Normen für Tiere gelten die Regeln für den Handel.


Damit Ihr Haustier nach Lettland einreisen darf, müssen folgende Regeln beachtet werden:

• Das Haustier muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein (wenn es vor dem 03.07.2011 hergestellt wurde);

• Die Vorlage eines Heimtierausweises und einer tierärztlichen Bescheinigung (bei Tieren aus Drittstaaten) ist erforderlich;

• Es ist wichtig, dass das Haustier einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut hat, nach der die Mindestfrist von 21 Tagen abgelaufen ist;

• Wenn Sie aus Drittländern mit hohem Tollwutrisiko (nicht aufgeführt in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 576/2013) einreisen, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Blutuntersuchung auf Antikörper vorlegen. Die Ergebnisse sind im Heimtierausweis vermerkt und müssen mindestens 5 IE/ml betragen.


Die für EU-Mitgliedsstaaten geltenden Regeln gelten auch für Länder wie Andorra, Vatikanstadt, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Färöer, Schweiz.

Zu den Ländern mit geringem Tollwutrisiko gehören Australien, Belarus, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Russland, USA, Japan usw.

Bitte beachten Sie, dass Lettland die Einfuhr von Tieren unter 12 Wochen verbietet, die noch nicht geimpft wurden, oder zwischen 12 und 16 Jahren, wenn ihre Impfung noch nicht den Anforderungen entspricht.

Haustiere, die die etablierten Gesundheits- und Sicherheitsstandards nicht erfüllen, können in das Herkunftsland zurückgeschickt, vorübergehend unter Quarantäne gestellt oder als letztes Mittel eingeschläfert werden.

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