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Anforderungen für Reisen mit Haustieren nach Litauen

Wenn Sie planen, mit Ihrem Haustier nach Litauen zu reisen, müssen Sie die Regeln für die nicht kommerzielle Einfuhr von Haustieren in das Land beachten. Es ist erlaubt, nicht mehr als 5 Tiere pro Person einzuführen, wenn Sie zu nicht kommerziellen Zwecken nach Litauen kommen.


Die Anforderungen für Reisen mit einem Haustier nach Litauen aus anderen EU-Ländern sind:

• Identifikation, die als Mikrochip oder Tätowierung vorgelegt werden kann (wenn er vor dem 03.07.2011 gemacht wurde);

• Eine gültige Impfung gegen Tollwut, die an einem Tier durchgeführt wurde, das 12 Wochen oder älter ist. Die Impfung genügt den Anforderungen, wenn seit ihrer Einführung ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen vergangen ist;

• das Vorhandensein eines europäischen Heimtierausweises, der Angaben zur Mikrochipnummer und Angaben zur Tollwutimpfung enthält;

• Wird das Tier von einer bevollmächtigten Person begleitet, muss zusätzlich eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass die Verantwortung für das Tier auf die bevollmächtigte Person übertragen wird. Eine Mustererklärung finden Sie hier: https://vmvt.lt/sites/default/files/authorisation_form_2.pdf?language=en


Für Bürger aus EU-Staaten ist die Einfuhr von Jungtieren erlaubt, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft wurden (bis 12 Wochen), sowie Tiere, deren Impfung noch nicht den festgelegten Anforderungen entspricht (von 12 bis 16 Wochen). Jungtiere dürfen von einer Mutter begleitet werden, die über eine gültige Impfung oder eine Erklärung des Halters verfügt, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu anfälligen für Tollwut Tieren hatte.

Für Länder wie Andorra, die Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt gelten die gleichen Regeln wie für EU-Mitgliedstaaten.


Die Anforderungen für Reisen mit einem Haustier nach Litauen aus Nicht-EU-Ländern sind:

• Identifikation, die als Mikrochip oder Tätowierung vorgelegt werden kann (wenn er vor dem 03.07.2011 gemacht wurde);

• Eine gültige Impfung gegen Tollwut, die an einem Tier durchgeführt wurde, das 12 Wochen oder älter ist. Die Impfung genügt den Anforderungen, wenn seit ihrer Einführung ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen vergangen ist;

• Wenn Sie aus einem Hochrisikoland kommen, sollte Ihr Haustier auch auf Tollwut Antikörpertiter getestet werden. Der Test wird 30 Tage nach der Impfung durchgeführt und sein Ergebnis sollte mindestens 5 IE/ml betragen;

• Das Vorhandensein einer tierärztlichen Bescheinigung, der eine Erklärung des Besitzers über die Tatsache des nicht kommerziellen Transports des Tieres beigefügt ist, oder eines europäischen Heimtierausweises, wenn das Heimtier aus einem der EU-Länder stammt;

• Wird das Tier von einer bevollmächtigten Person begleitet, muss zusätzlich eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass die Verantwortung für das Tier auf die bevollmächtigte Person übertragen wird. Eine Mustererklärung finden Sie hier: https://vmvt.lt/sites/default/files/authorisation_form_2.pdf?language=en


Es ist wichtig, dass alle Heimtiere aus Drittstaaten über bestimmte Einreisestellen in die Länder der Europäischen Union einreisen. Eine detaillierte Liste der Einstiegspunkte finden Sie unter: https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/travelers-points-entry_en


Bitte beachten Sie, dass Litauen die Einfuhr von Haustieren aus Drittländern verbietet, die nicht gegen Tollwut geimpft wurden.

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