Reisen mit Hund, haustierfreundliche Hotels in Montpellier
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Haustierfreundliche Hotels
Anforderungen für Reisen in die Niederlande mit Haustieren. Wie reist man mit einem Hund oder einer Katze in die Niederlande
Möchten Sie die Niederlande mit Ihrem Haustier besuchen? Überprüfen Sie bei der Planung Ihrer Reise die Regeln für die Mitnahme von Haustieren in das Land. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, welches Tier Sie in die Niederlande bringen möchten und aus welchem Land Sie kommen. Die folgenden Bedingungen gelten für Touristen, die mit einem Hund oder einer Katze reisen.
Wenn Sie aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die Niederlande kommen, muss Ihr Haustier:
• durch einen vor der Tollwutimpfung eingesetzten Mikrochip (oder Tätowierung, falls vor dem 03.07.2011) identifiziert werden;
• einen von einem zugelassenen Tierarzt Ihres Landes beglaubigten europäischen Heimtierausweis besitzen;
• eine gültige Tollwutimpfung besitzen, wie sie von Ihrem Tierarzt im Heimtierausweis vermerkt ist. Tiere müssen im Alter von 12 Wochen und mindestens 21 Tage vor der Abreise in die Niederlande geimpft werden;
Die oben genannten Regeln gelten auch für Tiere, die aus Andorra, den Färöer-Inseln, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Vatikanstaat in die Niederlande eingeführt werden.
Wenn Sie aus einem Drittland in die Niederlande kommen, muss Ihr Haustier:
• durch einen vor der Tollwutimpfung eingesetzten Mikrochip (oder Tätowierung, falls vor dem 03.07.2011) identifiziert werden;
• über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, die mindestens 21 Tage vor der Abreise in die Niederlande verabreicht werden muss;
• eine Veterinärbescheinigung gemäß Muster (https://ivo.nvwa.nl/docs/digd012001j.pdf) von einem amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes ausfüllen lassen;
• Sie müssen auch eine Erklärung des Tierhalters einreichen, die gemäß dem folgenden Muster ausgefüllt ist (https://ivo.nvwa.nl/docs/digd012001d.pdf);
• Wenn Sie aus Ländern mit einem hohen Risiko einer Tollwutinfektion einreisen, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die Ergebnisse eines Tollwut-Antikörpertiter Tests vorlegen. Der Test muss in einem der von der Europäischen Kommission zugelassenen Labors durchgeführt werden (https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en); das Ergebnis muss mindestens 0,5 IE/ml betragen. In diesem Fall darf Ihr Haustier möglicherweise innerhalb von 3 Monaten nach der Blutabnahme in das Land einreisen.
Eine Liste von Ländern mit einem geringen Risiko einer Tollwutinfektion findet sich in der Verordnung der Europäischen Kommission und des Parlaments Nr. 577/2013. Dazu gehören Länder wie Australien, Belarus, Kanada, Island, Japan, Russland, die Schweiz, die USA usw.
Diese Anforderungen gelten für die nichtgewerbliche Einfuhr von Heimtieren. Es ist erlaubt, ein Haustier auf einem separaten Flug zu transportieren, aber der Besitzer muss die gleiche Reise wie das Haustier innerhalb von 5 Tagen antreten. Ein Besitzer oder eine autorisierte Person darf maximal 5 Tiere befördern. Im Falle eines Verstoßes gegen die festgelegten Normen gelten für Tiere die Regeln des kommerziellen Imports.