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Anforderungen für Reisen in die Slowakei mit Haustieren

Um die Slowakei mit einem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) zu besuchen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Haustier den geltenden veterinärmedizinischen Standards entspricht. Um in die Slowakei einreisen zu dürfen, müssen Tiere:


• Identifiziert durch einen Mikrochip, der ISO 11784 entspricht und von einem ISO 11785-Gerät gelesen werden kann, sein. Tätowierungen, die vor dem 03.07.2011 angebracht wurden, sind erlaubt;

• ein Ausweisdokument haben. Dieses Dokument kann ein Heimtierausweis (für Tiere aus EU-Staaten) oder eine Tiergesundheitsbescheinigung (für Tiere aus Drittstaaten) sein. Die Bescheinigung muss von einem zugelassenen Tierarzt des Ausfuhrlandes nach dem Muster ausgefüllt werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/SK/TXT/?qid=1472649564215&uri=CELEX:32016R0561

• eine aktuelle Impfung gegen Tollwut haben. Die Tiere müssen zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein; nach der Impfung muss ein Zeitraum von 21 Tagen vergehen;

• Haustiere aus Drittländern mit hohem Tollwut Risiko müssen ebenfalls auf Antikörpertiter getestet werden. Das Testergebnis muss im Heimtierpass oder Veterinärbescheinigung vermerkt sein und mindestens 0,5 IE/ml betragen.


Drittländer mit geringem Tollwut Risiko sind Australien, Belarus, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Norwegen, Russland, USA, Vereinigte Arabische Emirate usw. Eine vollständige Liste finden Sie in Anhang II der Verordnung (EK) Nr. 576/2013.

Die Slowakei erlaubt die Einfuhr von jungen Haustieren (unter 12 Wochen) ohne Impfung sowie von Tieren, deren Impfung noch nicht als gültig gilt (im Alter von 12 bis 16 Wochen) aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In diesem Fall können die Jungen von einer Mutter begleitet werden, die einen Mikrochip hat und gegen Tollwut geimpft ist. Wenn die Tiere ohne Mutter reisen, kann der Besitzer eine Erklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass sie vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt mit einer für Tollwut anfälligen Art hatten.

Für Drittländer ist die Einfuhr von Jungtieren ohne Impfung verboten. Ausnahme sind die in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 576/2013 aufgeführten Länder. Für diese Länder gelten die gleichen Anforderungen wie für EU-Mitgliedstaaten.

Pro Besitzer dürfen nicht mehr als 5 Haustiere eingeführt werden. Ausgenommen sind Reisen zum Zwecke der Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Sportveranstaltungen. Wenn die festgelegte Norm überschritten wird, gelten die Regeln des Handels mit Tieren.

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