Reisen mit Hund, haustierfreundliche Hotels in Montpellier
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Haustierfreundliche Hotels
Anforderungen für Reisen mit Haustieren nach Slowenien
Wenn Sie planen, mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen nach Slowenien zu reisen, sollten Sie die für Ihr Land geltenden Vorschriften für den nicht kommerziellen Transport von Tieren überprüfen. Innerhalb der Europäischen Union sind die Regeln für die Einfuhr von Heimtieren für fast alle Länder ähnlich, jedoch gelten für Tiere aus Drittstaaten in der Regel strengere Anforderungen.
Einfuhr von Haustieren zu nicht kommerziellen Zwecken bedeutet, dass das Haustier mit dem Besitzer reist und der Zweck der Reise nicht der Handel ist. Es dürfen nicht mehr als 5 Haustiere pro Besitzer oder berechtigter Person nach Slowenien eingeführt werden (ausgenommen Reisen zur Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Sportveranstaltungen). Bei Überschreitung der Norm treten die Regeln des Handels mit Tieren.
Für die Einreise nach Slowenien muss jedes Haustier:
• durch einen Transponder (Mikrochip) oder eine lesbare Tätowierung (angebracht vor dem 03.07.2011) identifiziert sein. Identifikationsdaten müssen im Ausweis des Heimtiers angegeben werden;
• von einem Ausweisdokument begleitet werden. Für EU-Länder ist dieses Dokument normalerweise ein EU-Heimtierausweis und für andere Länder – eine Tiergesundheitsbescheinigung;
• eine gültige Impfung gegen Tollwut haben. Damit eine Impfung gültig ist, muss sie von einem zugelassenen Tierarzt mit einem zugelassenen Impfstoff durchgeführt werden und das Haustier muss 12 Wochen alt sein. Teilweise ist die Einfuhr von Jungtieren ohne Impfung aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt;
• Haustiere aus Drittländern mit hohem Tollwut Risiko müssen zusätzlich in einem der zugelassenen Labore im Ausfuhrland auf Antikörpertiter getestet werden. Tiere mit einem Indikator von mindestens 0,5 IE/ml dürfen einreisen;
• Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, müssen Sie eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht gewerblich ist.
Drittländer mit einem geringen Risiko einer Tollwutinfektion sind: Australien, Andorra, Belarus, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Malaysia, Russland, die USA, das Vereinigte Königreich usw. Die vollständige Liste finden Sie in Anhang II der Verordnung (EK) Nr. 576/2013.
Für alle Reisenden aus Drittländern ist die Einreise nach Slowenien über spezielle Punkte obligatorisch. Dies ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Überprüfung des Haustiers sowie seiner Dokumente durchzuführen. Die Liste der Einreisestellen nach Slowenien finden Sie unter: https://food.ec.europa.eu/system/files/2016-10/pm_non-com_entry_svn.pdf