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AirBaltic

AirBaltic ist die führende Billigfluggesellschaft in Lettland. Das Unternehmen erlaubt auf den meisten Flügen der Fluggesellschaft die Beförderung von Haustieren in der Passagierkabine, im Gepäckraum und im Frachtraum des Flugzeugs.

Bei der Buchung einer Reise mit einem Haustier müssen Passagiere AirBaltic im Voraus alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Diese Informationen sind für die Fluggesellschaft wichtig, da es strenge Regeln gibt, die befolgt werden müssen.

Auf jedem Flug ist nur eine bestimmte Anzahl von Haustieren erlaubt. Es wird daher empfohlen, sobald Ihre Reisepläne unter der Telefonnummer der Reservierungsabteilung bestätigt wurden +371 672 296 96, um dem Haustier einen Platz im Flugzeug zu garantieren. Wenn die Anzahl der Haustiere das Kontingent für einen bestimmten Flug überschreitet oder die Konfiguration des Flugzeugs die Beförderung von Tieren nicht zulässt, kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern.


Transport von Haustieren in der Flugzeugkabine

Ein Hund oder eine Katze kann in der Kabine des Flugzeugs (als Handgepäck) in einer einigen Transportbox mitgeführt werden, wenn das Gewicht des Tieres + Behälters 8 kg nicht überschreitet. Bitte beachten Sie, dass die Tasche oder der Behälter vollständig verschließbar sein muss und geschlossen bleiben muss, damit sich Ihr Haustier während des gesamten Fluges unter dem Sitz vor Ihnen befindet. Lesen Sie vor dem Fliegen noch ein paar weitere wichtige Regeln:

• Maximale Behälterabmessungen: 55 x 40 x 23 cm (Länge x Breite x Höhe);

• Das Tier sollte bequem in eine Box oder einen Behälter passen, mit genügend Platz zum Aufstehen, Umdrehen und Hinlegen. Andernfalls kann die Registrierung verweigert werden;

• Die Box kann maximal 2 Haustiere aufnehmen, wenn sie von derselben Art sind, aber die Gewichtsbeschränkung gilt weiterhin;

• Jeder Passagier darf nur einen Behälter mitnehmen;

• Der Behälter muss vollständig verschließbar sein;

• Ein Passagier, der mit einem Kleinkind reist, kann kein Tier in der Kabine des Flugzeugs transportieren;

• Das Tier muss während des gesamten Fluges im Behälter bleiben;

• Das Haustier sollte geruchlos sein;

• Der Behälter muss gut belüftet sein und darf von den darin befindlichen Tieren nicht leicht zerstört werden;

• Das Haustier sollte während des Transports keine Aufmerksamkeit erfordern oder Einwände von anderen Passagieren erheben;

• Ein Passagier mit Haustier darf nicht in der Notausgangsreihe sitzen;

• Ein Passagier mit Haustier darf nur auf Fensterplätzen sitzen.

Die Kosten für den Transport eines Haustieres in der Flugzeugkabine betragen 50 Euro pro Strecke.

Wenn Ihre Reise einen Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Riga beinhaltet, wird die Gebühr für die Beförderung von Haustieren für jeden Flug separat berechnet.


Transport von Tieren im Gepäckraum des Flugzeugs

Tiere, die nicht in der Flugzeugkabine (als Handgepäck) befördert werden können, müssen in geeigneten haustierfreundlichen Behältern im Frachtraum (als aufgegebenes Gepäck) befördert werden. Passagiere müssen ihren eigenen Haustierbehälter mitbringen.

• Das Gewicht von Tier + Behälter darf 75 kg nicht überschreiten;

• Maximale Behälterabmessungen 80 x 156 x 86 cm (Breite x Länge x Höhe);

• Das Tier muss bequem in den Käfig passen; andernfalls kann die Registrierung verweigert werden. Der Transportbehälter muss groß genug sein, damit das Tier in seiner natürlichen Position stehen, sich umdrehen und hinlegen kann;

• Sie können in einem Käfig nicht mehr als zwei Tiere derselben Art (zwei Katzen oder zwei Hunde) mit vergleichbarer Größe und einem Gewicht von jeweils bis zu 14 kg transportieren;

• In einem Käfig dürfen nicht mehr als drei Jungtiere (bis 6 Monate alt) untergebracht werden;

• Die Anzahl der Haustiere, die den Besitzer oder die autorisierte Person während einer nichtgewerblichen Bewegung begleiten dürfen, darf fünf nicht überschreiten;

• Der Transportbehälter muss luftdicht sein, z.B. mit saugfähigem Material wie Pappe oder Decken abgedeckt sein;

• Der Behälter muss gegen Austreten gesichert sein. Empfehlenswert sind stabile Kunststoff- oder Holzbehälter aus ungefährlichen und ungiftigen Materialien. Käfige mit Drahtgeflecht und weichen Wänden werden nicht zur Beförderung angenommen;

• Um Verletzungen des Tieres zu vermeiden, dürfen sich im Behälter keine scharfen Ecken, Kanten oder Nägel befinden;

• Falls sich Räder im Behälter befinden, müssen diese entfernt werden;

• Schüsseln für Futter und Wasser müssen an der Innenseite des Behälters angebracht werden. Das Material muss ungefährlich und ungiftig sein;

• Transportbehälter müssen an mindestens drei Seiten Belüftungsöffnungen haben;

• Die Leine, die Schleppe oder das Geschirr des Tieres gehört nicht zum Transportbehälter - es muss an der Oberseite des Behälters festgebunden oder befestigt werden. Der Passagier kann es auch im Handgepäck mitnehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Tier im Behälter nicht erstickt;

• Jeder Behälter mit einem Tier, dessen Gesamtgewicht 32 kg überschreitet, muss mindestens 2 Griffe haben;

• Wenn ein Haustier im Gepäckraum transportiert wird, muss es mindestens 1 Stunde vor dem planmäßigen Abflug eingecheckt werden.

Für die Beförderung von Tieren im Gepäckraum wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr in Höhe von:

• 100 Euro pro Richtung mit dem Gewicht des Tieres + Behälter 1-32 kg;

• 200 Euro pro Richtung, wenn das Gewicht des Tieres + Behälter 32 kg überschreitet (bis 75 kg).


Transport von Tieren im Frachtraum des Flugzeugs

Tiere mit einem Gewicht von mehr als 75 kg (Haustier + Behälter) dürfen nur als Fracht mit AirBaltic Cargo transportiert werden.

Für Flüge von/nach Großbritannien, Irland, Island und den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten besondere AirBaltic-Regeln.

Auf AirBaltic-Flügen nach Großbritannien, Island, Irland und in die Vereinigten Arabischen Emirate:

• Tiere sind nur als Fracht erlaubt.

• Die Mitnahme von Haustieren in die Flugzeugkabine (als Handgepäck) sowie die Beförderung im Gepäckraum (als aufgegebenes Gepäck) ist untersagt.

• Auf AirBaltic-Flügen aus Großbritannien, Island, Irland und den Vereinigten Arabischen Emiraten:

• Haustiere sind nur im Gepäckraum (als aufgegebenes Gepäck) oder in der Fracht von AirBaltic Cargo erlaubt.

• Haustiere sind an Bord (als Handgepäck) nicht erlaubt, mit Ausnahme von Diensthunden.


Anforderungen der Fluggesellschaft

Passagiere, die mit Tieren reisen, sollten sich vor der Buchung ihres Fluges mit den Regeln für die Einfuhr und Ausfuhr von Tieren zu ihrem gewünschten Zielort vertraut machen und alle Tierschutzbestimmungen einhalten. Diese Informationen erhalten Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes. Der Passagier muss alle für die Beförderung des Tieres erforderlichen Dokumente, einschließlich Einfuhr-, Ausfuhr-, Transitdokumente sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen besorgen.


Obligatorische Dokumente, die für Reisen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats erforderlich sind:

• Mikrochip mit Identifikationsmarkierung

• Heimtierausweis

• Impfung gegen Tollwut

Haustiere werden nur mit Tollwutimpfung zur Beförderung akzeptiert. Aufgrund der Tatsache, dass die Erstimpfung gegen Tollwut erst im Alter von 12 Wochen erfolgen kann und danach weitere 21 Tage vergehen, um eine wirksame Immunität zu entwickeln, können Haustiere erst ab einem Alter von 15 Wochen zur Beförderung auf AirBaltic-Flügen akzeptiert werden alt.

Für den Fall, dass AirBaltic die Beförderung eines Haustieres wegen Nichteinhaltung der Regeln ablehnt, übernimmt die Fluggesellschaft keine damit verbundenen Kosten (z.B. Umbuchungsgebühren, Haustierkosten, Hotelübernachtung).

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