Reisen mit Hund, haustierfreundliche Hotels in Montpellier
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Haustierfreundliche Hotels
Pobeda ist eine russische Billigfluggesellschaft im Besitz von dem Fluggesellschaft Aeroflot. Auf einigen Flügen können kleine Haustiere in der Flugzeugkabine mitreisen.
Transport von Haustieren
Die Fluggesellschaft «Pobeda» akzeptiert die Beförderung von Hunden (einschließlich Diensthunden), Katzen, Frettchen, Zwergkaninchen und Vögeln in der Kabine des Flugzeugs. Tiere und Vögel (ausgenommen Haustiere / Vögel und Diensthunde), Insekten, Fischbestände, Reptilien, Nagetiere, Versuchs- und kranke Tiere dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Gepäck in der Flugzeugkabine befördert werden.
Achtung: Tiere/Vögel und Diensthunde (ausgenommen Blindenhunde) sind unabhängig vom Gewicht (Gesamtgewicht des Behälters (der Käfig) und Futter des Tieres/Vogels) nicht in der Freigepäckmenge enthalten, die ohne Aufpreis befördert wird und werden gemäß den auf der offiziellen Website der Fluggesellschaft veröffentlichten Tarifen bezahlt.
Verboten: Transport von Tieren ohne Käfig/Behälter.
Transport von Haustieren in der Kabine
Die Fluggesellschaft «Pobeda» erlaubt die Beförderung von Haustieren in der Flugzeugkabine, wenn das Gesamtgewicht des Tieres und der Transportbox 8 kg nicht überschreitet. Haustiere, die auf diese Weise reisen, zahlen 1.999 Rubel für jede Richtung.
Der Transport von Haustieren (Hunde, Katzen und auch Vögel) erfolgt nur nach vorheriger Information von der Fluggesellschaft «Pobeda» bei der Buchung eines Flugtickets, nur in der Flugzeugkabine und in Begleitung von den erwachsenen Kunden (über 18 Jahre alt). Bei einem Flug dürfen in der Kabine eines Flugzeugs nicht mehr als 10 Plätze (Behälter, Käfige, Tragetaschen) mit Tieren / Vögeln befördert werden.
Anforderungen an Haustierbehälter
Haustiere / Vögel und Hunde müssen während der Beförderung in einem speziellen Behälter (Käfig) bestimmter Abmessungen platziert werden, der den notwendigen Komfort beim Transport bietet, mit Luftzugang und sicherer Verriegelung (Schloss), die ein spontanes Öffnen des Käfigs während des Fluges verhindert.
Der Boden des Behälters (Käfig) muss dicht, wasserdicht und mit saugfähigem Material bedeckt sein. Der Behälter (Käfig) muss ein Verschütten des absorbierenden Materials verhindern. Der Vogelkäfig sollte mit einem dichten, undurchsichtigen Tuch abgedeckt werden.
Für den Transport in der Kabine eines Flugzeugs ist es erlaubt, eine Tragetasche als Behältnis zu verwenden. Spätestens 2 Stunden vor Abflug muss der Kunde das Tier füttern und tränken, es muss unbedingt untersucht werden.
Die Abmessungen eines starren Behälters (Käfig) in Länge, Breite und Höhe sollten 46x28x22 cm nicht überschreiten, der Behälter darf mehrere Tiere / Vögel der gleichen Art enthalten, während die Tiere in einer natürlichen Position liegen können, bis zu ihrer vollen Höhe aufstehen und drehen sich um 360 Grad.
Die Abmessungen des soften Behälters (geschlossene Tragetaschen) in der Summe der drei Abmessungen dürfen 96 cm nicht überschreiten. Kunden mit Tieren dürfen nicht im Notausgangsbereich und Notausrüstungsplätzen untergebracht werden. Beim Start, bei der Landung sowie in Turbulenzen muss der Behälter (Tragetasche oder Käfig) sicher unter dem Sitz des Vordersitzes platziert werden.
Die Fluggesellschaft verbietet das Öffnen des Behälters und das Mitnehmen oder Freigeben des Tieres aus dem Behälter an Bord des Flugzeugs (in der Kabine, in der Lobby, in der Toilette) sowie das Füttern des Tieres während des Fluges. Die Beförderung von Tieren ohne Käfig/ Behälter ist nicht gestattet.
Transport von Servicehunden
Die Beförderung eines Diensthundes in der Flugzeugkabine (bei Überschreitung des Freibetrags für die Beförderung von Tieren / Vögeln) kann nur mit Zustimmung des Beförderers unter Vorlage eines Dokuments erfolgen, das bestätigt, dass der den Servicehund begleitende Passagier ein Angestellter des Hundedienstes des Bundesexekutivorgans. Ein Dokument, das das Flugzeug bestätigt, ist ebenfalls erforderlich, muss ein Halsband und einen Maulkorb haben und an den Sitz zu den Füßen des Passagiers, der sie begleitet, gebunden werden.
Transport von Blindenhunden
Ohne zusätzliche Gebühr (über dem Gepäck, das ohne zusätzliche Gebühr befördert wird), ohne Gewichtsbeschränkungen, bei Vorlage eines Dokuments, das die Behinderung eines sehbehinderten Passagiers bestätigt, und bei Vorlage eines Dokuments, das die spezielle Ausbildung eines Blindenhundes bestätigt.
Der Blindenhund muss ein Halsband und einen Maulkorb haben und muss an den Sitz zu den Füßen des Passagiers, den er begleitet, angebunden werden. Passagiere mit Behinderungen, die mit einem Blindenhund an Bord des Flugzeugs reisen, werden unabhängig vom Alter zur Beförderung akzeptiert. Passagiere, die mit einem Blindenhund reisen, haben Sitzplätze im hinteren Teil des Flugzeugs (ausgenommen Sitzplätze in der Nähe der Notausgänge).
Anforderungen an Fluggesellschaften
Für den Transport von Haustieren / Vögeln und Hunden benötigen Sie einen Veterinärpass, ein Gesundheitszeugnis mit einem Hinweis auf die Verfügbarkeit von Impfungen sowie andere Dokumente, die von der Gesetzgebung der Russischen Föderation, internationalen Verträgen und der Gesetzgebung des Landes, in das Gebiet, aus dem Gebiet oder durch das Gebiet, in dem der Transport durchgeführt wird, vorgesehen sind.
Haustiere / Vögel und Hunde werden zum Transport akzeptiert, vorausgesetzt, der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anforderungen der Fluggesellschaft zu erfüllen und dem Beförderer Verluste und zusätzliche Kosten zu erstatten, die während der Beförderung eines Tieres / Vogels (wegen Nichteinhaltung der Regeln des Luftfrachtführers, Verletzung und Beschädigung des Eigentums des Luftfrachtführers, seiner Mitarbeiter sowie wegen Verletzung der Gesundheit und des Vermögens anderer Kunden).
Der Beförderer ist nicht verantwortlich für Körperverletzung, Krankheit, Tod von transportierten Tieren / Vögeln, Verlust, Verzögerung während des Transports durch andere Länder oder Gebiete sowie für die Weigerung, sie einzuführen oder durch ein Land oder Gebiet zu transportieren.
Für eine Reihe von Staaten gelten besondere Regeln für die Einfuhr von Tieren. Vorab kann sich der Kunde auf der Website des Amtes des Bundesdienstes für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung über die notwendigen Informationen zu den Regeln für die Einfuhr in das Bestimmungsland informieren.