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Anforderungen für Reisen mit Haustieren nach Armenien

Die Einfuhr von Haustieren nach Armenien wird durch die für die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) festgelegten Veterinär- und Hygienestandards geregelt. Um in das Land einzureisen, muss jedes Haustier (Katze oder Hund) eine Reihe von obligatorischen Impfungen sowie ein Dokument mit detaillierten Informationen über die Impfung haben.

Die folgenden Bedingungen sind obligatorisch, um mit einem Haustier nach Armenien zu reisen:


• Vorhandensein eines von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes beglaubigten internationalen Veterinärpasses. In Ermangelung eines Veterinärpasses kann der Eigentümer eine Tiergesundheitsbescheinigung vorlegen, die von einem zugelassenen Tierarzt in Formular Nr. 15 ausgefüllt wird. Der Ausweis muss Angaben zu den Impfungen des Haustieres enthalten. Ein Musterzertifikat finden Sie hier: http://www.eurasiancommission.org/ru/act/texnreg/depsanmer/vetsanmeri/Documents/15%20%d0%ba%d0%be%d1%88%d0%ba%d0%b8%20%d1%81%d0%be%d0%b1%d0%b0%d0%ba%d0%b8.pdf;

• Impfung gegen Tollwut. Damit eine Impfung gültig ist, muss ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen nach ihrer Verabreichung verstrichen sein;

• Impfung gegen andere gefährliche Viren.

Hunde, die nach Armenien kommen, müssen geimpft sein gegen:


• Hundestaupe;

• Hepatitis;

• Parvovirus-Infektionen;

• Adenovirus-Infektionen;

• Leptospirose.


Katzen, die nach Armenien kommen, müssen geimpft sein gegen:

• Panleukopenie.

Sie können die Anforderungen für den Lufttransport von Haustieren nach Armenien überprüfen, indem Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden.

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