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Anforderungen für Reisen in die Tschechische Republik mit Haustieren

Planen Sie, die Tschechische Republik mit Ihrem Haustier zu besuchen? Das Reisen mit Haustieren ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Für Haustiere aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Haustiere aus Drittstaaten können die Regelungen abweichen.


Jedes Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen), das in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik eingeführt wird, muss:

• durch einen Mikrochip identifiziert werden, der den Normen ISO 11784 und ISO 11785 entspricht. Ein gut lesbares Tattoo ist erlaubt, wenn es vor dem 03.07.2011 angebracht wurde. Die Identifizierung muss unbedingt vor der Einführung des Tollwutimpfstoffs erfolgen;

• mit einem gültigen Tollwutimpfstoff, der mindestens 21 Tage alt ist, gegen Tollwut geimpft sein;

• Begleitet von einem Dokument (Europäischer Heimtierausweis oder Tiergesundheitsbescheinigung) mit Angaben zur Identifikation und Impfung gegen Tollwut;

• Für die Einreise in die Tschechische Republik ist keine Behandlung gegen Echinococcus multilocularis erforderlich.


Wenn Sie aus einem Land mit hohem Tollwut Risiko kommen (nicht in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 576/2013 aufgeführt), muss Ihr Haustier auch auf Tollwut-Antikörpertiter getestet werden. Das akzeptable Mindesttestergebnis für die Einreise in die Tschechische Republik beträgt 0,5 IE/ml.


Die Tschechische Republik erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Einfuhr von Jungtieren bis zu einem Alter von 12 Wochen sowie von Tieren zwischen 12 und 16 Wochen, deren Impfung noch nicht als gültig gilt:

• Jungtiere dürfen in Begleitung einer Mutter reisen, die über einen Ausweis (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung verfügt;

• Wenn Jungtiere ohne ihre Mutter reisen, müssen sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet und von einer Erklärung des Besitzers begleitet sein, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt mit anderen für Tollwut anfälligen Arten hatte.


Die Einfuhr von Jungtieren ist nur für EU-Mitgliedstaaten und Drittländer mit geringem Tollwut Risiko möglich (aufgeführt in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 576/2013: https://www.svscr.cz/wp-content /files/obchodovani /Seznam_vyjmenovanych_tretich_zemi_1_1_2021.pdf).


Wenn Sie planen, mit jungen Haustieren aus Drittländern mit geringem Tollwut Risiko zu reisen, müssen Sie beim Zentralen Veterinäramt der Tschechischen Republik (SVS) mindestens 15 Tage im Voraus einen Antrag auf Festlegung der Einfuhrbedingungen stellen. Der Antrag kann per E-Mail an epodatelna@svscr.cz oder per Post an die SVS-Kontaktadresse gesendet werden.

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