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Anforderungen für Reisen nach Dänemark mit Haustieren

Um Dänemark mit einem Haustier zu besuchen, müssen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen und sicherstellen, dass Ihr Haustier die offiziellen Anforderungen erfüllt. Zunächst einmal müssen Sie das Haustier begleiten – das heißt, Sie müssen mit demselben Flug reisen. Es ist erlaubt, das Tier innerhalb von 5 Tagen vor oder nach der Ankunft des Besitzers zu transportieren, aber in diesem Fall muss das Tier von einer autorisierten Person begleitet werden, die dafür verantwortlich ist. Als Bevollmächtigter kann Ihr Ehepartner, Freund oder Mitarbeiter des Tiertransportunternehmens auftreten.


Wenn Sie mit einem Hund oder einer Katze nach Dänemark reisen, muss Ihr Haustier:

• durch einen Mikrochip (oder eine lesbare Tätowierung, wenn es vor dem 03.07.2011 angebracht wurde) identifiziert sein. Der Mikrochip muss ISO 11784 oder 11785 entsprechen; wenn Sie einen anderen Mikrochiptyp haben, müssen Sie ein Lesegerät bereitstellen;

• von einem gültigen europäischen Heimtierausweis (für Tiere aus der EU) oder einer von einem zuständigen Tierarzt Ihres Landes beglaubigten Tiergesundheitsbescheinigung (für Tiere aus Drittländern) begleitet sein;

• über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Tieren, die aus/durch nicht in Anhang II der Verordnung (EU) 576/2013 aufgeführte Länder nach Dänemark eingeführt werden, muss außerdem eine Bescheinigung über das Bestehen einer Blutuntersuchung auf Antikörper beiliegen;

• Wenn Sie 4 Wochen oder länger mit einem Hund in Dänemark bleiben, müssen Sie Ihr Haustier bei der Ankunft im Land im dänischen Hunderegister registrieren.


Für den Transport von jungen Hunden oder Katzen unter 12 Wochen, die noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden, oder zwischen 12 und 16 Wochen, die bereits gegen Tollwut geimpft wurden, aber die Impfung noch nicht gültig ist, besteht eine zusätzliche Anforderung. Der Besitzer oder die autorisierte Person muss die Welpen-/Kätzchen-Erklärung ausfüllen, die den Dokumenten des Haustiers zusätzlich zu seinem Pass oder seiner Veterinärbescheinigung beigefügt wird.

Haustiere aus Drittstaaten dürfen nur über bestimmte Einreisestellen nach Dänemark einreisen. Dies sind der Flughafen Kopenhagen Kastrup, der Flughafen Billund und der Flughafen Aalborg. Die Einfuhr von Haustieren über andere Flughäfen in Dänemark ist verboten.

Es gibt 13 Hunderassen, deren Einfuhr nach Dänemark verboten ist. Dazu gehören Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Südrussischer Schäferhund, Tornjak und Sarplaninac.

Die Anzahl der Haustiere, die Sie nach Dänemark einführen dürfen, ist begrenzt. Pro Person dürfen nicht mehr als fünf Tiere (Hunde oder Katzen) eingeführt werden. Ausgenommen sind Reisen zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen mit Tieren sowie das Training für solche Veranstaltungen. Übersteigt die Zahl der eingeführten Heimtiere die festgelegten Normen, gelten für die Tiere die Regeln für den Handel.

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