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Anforderungen für Reisen mit Haustieren nach Finnland

Wenn Sie planen, mit einem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) nach Finnland zu reisen, prüfen Sie die Einfuhrbestimmungen für nicht kommerzielle Haustiere. Die folgenden Anforderungen gelten nur für Tiere, die von ihrem Besitzer (oder einer autorisierten Person) begleitet werden und nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind.

Die Anzahl der von einem Besitzer transportierten Haustiere darf fünf nicht überschreiten. Wenn Sie mehr Haustiere transportieren müssen, gelten für Sie die Vorschriften des Handels für Tiere.


Haustiere, die aus EU-Ländern nach Finnland kommen, müssen:

• mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (falls vor dem 03.07.2011 angefertigt) identifiziert sein. Es wird empfohlen, einen ISO 11784-Mikrochip zu haben, der von einem ISO 11785-Lesegerät erkannt werden kann. Wenn der Mikrochip Ihres Haustiers nicht dem Standard entspricht, müssen Sie ein Gerät zum Lesen bereitstellen.

• eine gültige Impfung gegen Tollwut gemäß den internationalen Standards der WHO besitzen. Zum Zeitpunkt der Impfung sollte das Tier bereits 12 Wochen alt sein;

• gegen Bandwurm behandelt werden (nur Hunde). Das Arzneimittel muss dem Haustier im Ausfuhrland innerhalb von fünf Tagen vor der Einreise nach Finnland verabreicht werden. Die Behandlung ist nicht erforderlich, wenn Sie direkt aus Norwegen, Irland oder Malta in das Land einreisen;

• einen Heimtierausweis besitzen, der Informationen zur Identifizierung, aktuellen Tollwutimpfung und Bandwurmbehandlung enthalten muss. Der Pass muss von einem zugelassenen Tierarzt im Ausfuhrland ausgefüllt und ausgestellt werden. Passanforderungen werden für Tiere aus Norwegen und der Schweiz unterschiedlich sein. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ruokavirasto.fi/yritykset/tuonti-ja-vienti/eu-maat-norja-ja-sveitsi/elaimet/koirat-kissat-ja-fretit/koirien-kissojen-ja-frettien-tuonti-eu-maista-suomeen/


In einigen Fällen ist es erlaubt, ungeimpfte Jungtiere (bis zu 12 Wochen) sowie Tiere, deren Impfung noch nicht den Anforderungen entspricht (von 12 bis 16 Wochen), nach Finnland einzuführen. Die Anforderungen für Tiere in diesen Kategorien finden Sie auf der offiziellen Website der finnischen Lebensmittelbehörde.


Haustiere, die aus Ländern außerhalb der EU nach Finnland kommen, müssen:

• mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (falls vor dem 03.07.2011 angefertigt) identifiziert sein. Es wird empfohlen, einen ISO 11784-Mikrochip zu haben, der von einem ISO 11785-Lesegerät erkannt werden kann. Wenn der Mikrochip Ihres Haustiers nicht dem Standard entspricht, müssen Sie ein Gerät zum Lesen bereitstellen.

• eine gültige Impfung gegen Tollwut gemäß den internationalen Standards der WHO besitzen. Zum Zeitpunkt der Impfung sollte das Tier bereits 12 Wochen alt sein;

• Wenn Ihr Land nicht auf der Liste der Länder mit niedrigem Tollwutrisiko steht, müssen Sie zusätzlich den Antikörpertest nachweisen. Der Test wird 30 Tage nach Einführung des Impfstoffs durchgeführt und sollte ein Ergebnis von mindestens 0,5 IE/ml zeigen;

• innerhalb von fünf Tagen vor der Einreise nach Finnland gegen Bandwurm behandelt werden (nur Hunde);

• eine Tiergesundheitsbescheinigung besitzen, die von einem zugelassenen Tierarzt im Ausfuhrland ausgestellt wurde. Die Bescheinigung ist 10 Tage ab Ausstellungsdatum gültig;

• Der Besitzer des Haustieres muss eine Eigentümererklärung ausfüllen, die den nichtkommerziellen Zweck des Transports des Haustieres bescheinigt;

• Bei der Einreise in das EU-Gebiet muss sich der Halter oder der autorisierten Person zwecks Untersuchung des Heimtiers an die zuständige Behörde wenden.

Muster des Tiergesundheitsbescheinigung, der Eigentümererklärung sowie eine Liste der Länder mit geringem Risiko finden Sie unter: https://www.ruokavirasto.fi/yritykset/tuonti-ja-vienti/tuonti-eun-ulkopuolelta/elaimet-ja-elainperaiset-tuotteet/elaimet/koirat-kissat-ja-fretit/lemmikkielaimen-siirto/

Bei Nichteinhaltung kann Ihrem Haustier die Einreise nach Finnland verweigert und es in das Ausfuhrland zurückgeschickt werden.

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