Reisen mit Hund, haustierfreundliche Hotels in Montpellier
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Haustierfreundliche Hotels
Anforderungen für Reisen nach Frankreich mit Haustieren
Wenn Sie Frankreich mit Ihrem Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) besuchen möchten, müssen Sie sich mit allen obligatorischen Einreisebestimmungen für Haustiere vertraut machen und sich auf Ihre Reise vorbereiten.
Es dürfen nicht mehr als fünf Haustiere pro Person in das Land eingeführt werden. Ausgenommen sind Reisen zum Zweck der Teilnahme an Messen und Sportveranstaltungen. In diesem Fall muss das Tier mindestens 6 Monate alt sein und der Besitzer muss eine schriftliche Bestätigung der Registrierung vorlegen.
Um nach Frankreich einzureisen, muss Ihr Haustier:
• mindestens drei Monate alt sein;
• sich mit einem Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung (falls vor dem 07.03.2011 angebracht) ausweisen lassen;
• von einem Heimtierausweis (für EU-Länder) oder einer Tiergesundheitsbescheinigung (für Drittländer) begleitet sein, die Informationen über die Identifizierung des Heimtiers, die Impfung gegen Tollwut und Antikörpertest (falls erforderlich) enthalten muss;
• über eine gültige Impfung gegen Tollwut nach internationalen Richtlinien (WHO) verfügen;
• auf Antikörpertiter mit einem akzeptablen Mindestergebnis von 0,5 IE/ml getestet werden (nur für Länder mit hohem Tollwutrisiko);
• Wenn Sie aus einem Drittland (außerhalb der EU) kommen, müssen Sie Ihr Haustier zusätzlich zur Zollabfertigung anmelden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Einfuhr der folgenden Kampfhunderassen nach Frankreich verboten: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (Pitbull), Mastiff (Boerboel) und Tosa. Dieses Verbot gilt für Hunde der Kategorie 1 ohne Ahnentafel. In Ausnahmefällen ist die Einfuhr von Hunden der Kategorie 2 (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier oder Tosa) gegen Vorlage einer Ahnentafel erlaubt. Wenn Sie sich in Frankreich bewegen, müssen solche Hunde einen Maulkorb tragen und an allen öffentlichen Orten an der Leine geführt werden.
Die folgenden Länder werden als Länder mit niedrigem Risiko für Tollwutinfektionen eingestuft: Andorra, Australien, Belarus, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Norwegen, Russland, USA, Vereinigte Arabische Emirate usw. Eine vollständige Liste befindet sich in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 577/2013.