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Anforderungen für Reisen nach Indonesien mit Haustieren

Wenn Sie planen, Indonesien mit einem Haustier zu besuchen, müssen Sie die folgenden tierärztlichen Anforderungen beachten.

Zunächst muss der Tierhalter eine Einfuhrgenehmigung bei der Direktion für Viehzucht und Tiergesundheit des Landwirtschaftsministeriums beantragen. Dem Antrag sind eine Kopie des Reisepasses des Besitzers, eine Kopie einer gültigen Tiergesundheitsbescheinigung und eine Kopie des Impfausweises des Haustieres beizufügen. Das Verfahren zur Erlangung einer Einfuhrgenehmigung dauert in der Regel etwa 2 Wochen, danach ist die Genehmigung 30 Tage gültig.

Damit Ihr Haustier nach Indonesien einreisen darf, muss es:


• Sie müssen von einer Tiergesundheitsbescheinigung (oder Heimtierpass) begleitet sein, das von einem zugelassenen Tierarzt in Ihrem Land beglaubigt wurde;

• Mindestens 30 Tage, jedoch nicht mehr als ein Jahr vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft sein;

• über eine von einem zugelassenen Tierarzt beglaubigte Impfbescheinigung gegen Tollwut verfügen, die die Impfung bestätigt;

• gegen andere infektiöse Viren geimpft sein;

• Haustiere müssen mindestens 90 Tage alt sein, um nach Indonesien eingeführt zu werden.


Pflichtimpfungen für Hunde: gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirus, Parainfluenza und Bordetella.

Pflichtimpfungen für Katzen: gegen Calicivirus, Panleukopenie, Rhinotracheitis und Chlamydien.

Bei der Ankunft in Indonesien müssen alle Tiere in einer speziellen Quarantänestation am Flughafen untersucht werden. Dazu müssen Sie dem Tierquarantänebeauftragten vorab Datum und Uhrzeit Ihrer Ankunft mitteilen (spätestens zwei Tage vor Reiseantritt). Während der Inspektion überprüft der Quarantäne-Tierarzt die Dokumente des Haustieres, seinen Gesundheitszustand und wenn alles den Standards entspricht, wird das Haustier in die obligatorische Quarantäne geschickt. Die Quarantäne von Tieren kann 14 bis 21 Tage dauern.

Die Einreise nach Indonesien mit Haustieren muss über die folgenden Einreisepunkte erfolgen:


1. Seehäfen: Tanjung Priok, Cirebon, Semarang, Tanjung Perak, Belawan Delhi, Teluk Bayur, Ujung Pandang und Manado;

2. Flughäfen: Jakarta, Medan, Pakanbaru, Manado, Surabaya.

Trächtige und stillende Haustiere dürfen nicht nach Indonesien eingeführt werden.


Websites für Quarantäneunternehmen, die zur Durchführung von Haustieruntersuchungen zugelassen sind:

https://karantinasby.pertanian.go.id/

http://bkp2medan.karantina.pertanian.go.id/

http://bkp1denpasar.karantina.pertanian.go.id/

Die Anforderungen für den Lufttransport von Haustieren nach Indonesien finden Sie auf unserer Website im Abschnitt Fluggesellschaften.

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