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Anforderungen für Reisen nach Rumänien mit Haustieren

Wenn Sie mit Ihrem Haustier eine Reise nach Rumänien planen, lesen Sie bitte die Regeln für die Einfuhr von Haustieren. Damit Ihr Haustier in das Land einreisen darf, muss es den im Land festgelegten Veterinärstandards entsprechen und von allen erforderlichen Dokumenten begleitet werden.

Pro Besitzer dürfen nicht mehr als 5 Haustiere nach Rumänien einreisen. Wenn Sie mehr Haustiere transportieren möchten, gelten die Regeln für die gewerbliche Beförderung von Haustieren.


Jedes Haustier (Hund, Katze, oder Frettchen) muss:

• über einen Ausweis verfügen, der als eingebauter Transponder (Mikrochip) oder als gut lesbare Tätowierung (falls vor dem 03.07.2011 angebracht) vorzeigbar ist;

• einen Heimtierausweis oder eine tierärztliche Bescheinigung (für Tiere aus Drittländern) mit aktuellen Informationen über den Heimtierhalter, die Identifizierung, die Tollwutimpfung und andere Behandlungen haben;

• gemäß internationalen Standards (WHO) gegen Tollwut geimpft sein;

• Stammt das Tier aus einem Land mit hohem Tollwut Risiko, müssen die Ergebnisse des Antikörpertests vorgelegt werden.


Wenn das Tier aus einem Drittland (Nicht-EU) stammt, muss sein Besitzer (oder eine bevollmächtigte Person) außerdem eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist.

Kontrollen von Tieren aus Drittländern werden an speziellen Eingangspunkten nach Rumänien durchgeführt. Dazu gehören der internationale Flughafen Henri Coanda, der internationale Flughafen Avram Iancu sowie Landeintrittspunkte in den Städten Halmeu, Moravica, Albita und Galati.

Die allgemeinen Regeln für Drittländer gelten nicht für Haustiere aus Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt. Sie unterliegen den gleichen Vorschriften wie Tiere aus EU-Mitgliedstaaten.

Rumänien erlaubt die Einfuhr von Tieren aus anderen EU-


Mitgliedstaaten bis zu einem Alter von 12 Wochen ohne Impfung und zwischen 12 und 16 Wochen mit einer Impfung, die noch nicht als gültig gilt. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Jungtiere können von einer Mutter begleitet werden, von der sie noch abhängig sind; der Heimtierausweis oder die tierärztliche Bescheinigung der Mutter muss Angaben zu ihrer gültigen Impfung enthalten;

• Wenn das Jungtier ohne Mutter reist, kann der Besitzer eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Haustier von Geburt an bis zur Reise keinen Kontakt mit für Tollwut anfälligen Tieren hatte.


Bei Nichteinhaltung der Bedingungen wird die Einfuhr eines Heimtiers verboten und das Tier kann in das Abgangsland zurückgebracht oder für die erforderlichen tierärztlichen Maßnahmen in Quarantäne gebracht werden. Als letztes Mittel, wenn die Rückgabe von Tieren oder Quarantäne nicht möglich ist, kann das Tier eingeschläfert werden. Alle Kosten für die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen gehen zu Lasten des Tierhalters oder einer bevollmächtigten Person.

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